Greenwashing: Die Apple Watch darf nicht mehr als CO₂-neutral beworben werden
Die meistverkaufte Smartwatch darf vom Anbieter Apple nicht mehr als CO₂-neutral bezeichnet werden. Das ist das Ergebnis einer Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), welche dem Silicon-Valley-Konzern Greenwashing vorwirft.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kommentiert: „Großkonzerne wie Apple dürfen Verbraucher beim Klimaschutz nicht täuschen, sondern müssen korrekt über die Klimaauswirkungen ihrer Produkte informieren“
Das Landgericht Frankfurt am Main hat Ende August 2025 der Unterlassungsklage der DUH gegen die Apple Distribution International Ltd. stattgegeben (Az. 3-06 O 8/24).
Der Technologiekonzern bewirbt drei seiner Smartwatch-Modelle als „CO₂-neutrales Produkt“ und behauptet, die bei der Produktion der Uhren entstehenden CO₂-Emissionen würden durch „naturbasierte“ Kompensationsprojekte ausgeglichen. Um welche Projekte es sich handelt, ließ Apple dabei lange im Unklaren.
Im Laufe des seit 2024 geführten Gerichtsverfahrens hat sich herausgestellt: Das Unternehmen setzt zur Kompensation seiner verbliebenen CO₂-Emissionen auf Eukalyptus-Monokulturen in Paraguay, für die Pachtverträge schon 2029 auslaufen und eine Nachnutzung nicht sichergestellt ist.
Die DUH informiert: Eukalyptusmonokulturen sind keine naturbelassenen Wälder. Sie werden durch den regelmäßigen Einsatz von Ackergiften wie dem Bienenkiller Fipronil erhalten. Die schnellwachsenden Bäume verbrauchen enorme Mengen an Wasser und sind in Dürreperioden sehr leicht entzündlich, was die dauerhafte Kohlenstoffspeicherung durch solche Projekte noch zusätzlich infrage stellt.
Landgericht bestätigt Greenwashing-Vorwurf
Die Werbung ist wegen der kurzen Projektlaufzeit nicht haltbar, heißt es nun in dem aktuellen Urteil. Die von Apple genannten Pufferkonten, die den Verlust der Pachtflächen nach dem Vertragsende ausgleichen sollen, sind ebenfalls ungeeignet, um eine ausreichende Sicherheit der Bindung der gespeicherten Emissionen zu gewährleisten, so das Landgericht.
Jürgen Resch betont:
„Die angebliche CO2-Speicherung in den kommerziellen Eukalyptus-Plantagen ist zeitlich auf nur noch wenige Jahre begrenzt, die vertraglichen Sicherheiten für die Zukunft genügen nicht und die ökologische Integrität der Monokultur-Flächen ist nicht gegeben. Mit unseren Klimaklagen gegen Greenwashing von Industrie und Handelsunternehmen sorgen wir dafür, dass auch milliardenschwere Konzerne wie Apple Verbraucherinnen und Verbrauchern ehrliche und nachvollziehbare Informationen über die tatsächlichen Umweltfolgen ihrer Produkte bereitstellen müssen.“
„Apple erweckt fälschlicherweise den Eindruck, dass seine als CO2-neutral beworbenen Apple Watches eine ausgeglichene CO2-Bilanz haben. Dieses Versprechen täuscht die Verbraucherinnen und Verbraucher.“
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch
Anwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt:
„Das Gericht hat die Auffassung der DUH geteilt und entsprechend geurteilt: Apple darf seine Smartwatches nicht länger wie bisher mit der Aussage ‚Die Apple Watch ist unser erstes CO2-neutrales Produkt‘ bewerben. Die Pachtverträge sind für 75 Prozent der Projektfläche nur bis zum Jahr 2029 gesichert. Eine Verlängerung der gesamten Pachtverträge konnte der Technologiekonzern vor Gericht nicht nachweisen. Der Fortbestand des Projektes ist folglich nicht gewährleistet und die Werbeaussage von Apple damit schlichtweg irreführend. Auch das Korrektiv des sogenannten Verra-Pufferkontos, mit dem die Unsicherheiten etwaiger Pachtverlängerungen aufgefangen werden sollen, erkennt das Gericht nicht als ausreichend an.“