Premier/Première – wem gehört’s? Breitling oder Chanel?

Der US-Blog „The Fashion Law“ (TFL) berichtet aktuell über einen „stillen Markenstreit“ zwischen Breitling und Chanel, der zunehmend eskaliert. Es geht um die jeweiligen Uhrenlinien „Premier“ und „Première“.

Die alles entscheidende Frage lautet: Wie weit reichen die Rechte der Luxusmarken an der Bezeichnung „PREMIERE“ – und kann eine der Marken der anderen die Verwendung dieses Begriffs im Zusammenhang mit der Vermarktung und dem Verkauf von Uhren untersagen?

Chanels „Première“-Uhr gibt es seit 1987, während Breitling angibt, die Bezeichnung „Premier“ bereits seit den 1940er-Jahren für seine Uhren zu verwenden. Breitling hat vergangenes Jahr außerdem die Kollektion „Lady Premier“ lanciert, während Chanel sein eigenes Uhrensegment erfolgreich ausbaut.

Die Schnittmenge wächst also. Und damit wird es zunehmend schwieriger, „die Koexistenz der ähnlich benannten Uhrenkollektionen konfliktfrei aufrechtzuerhalten“. Diese Spannungen manifestierten sich nun in einer Reihe eskalierender markenrechtlicher US-Verfahren zwischen den beiden Unternehmen, berichtet TFL.

Nach mehreren wechselseitigen Widersprüchen gegen entsprechende Markenanmeldungen und diversen Fristverlängerungen seit Herbst vergangenen Jahres zeichne sich nun eine Eskalation des Konflikts ab, schreibt TFL – ein „Kampf, bei dem es nicht mehr bloß um ein friedliches Nebeneinander der Marken geht, sondern darum, welche der beiden Parteien stärkere Rechte an der Bezeichnung ‚PREMIERE‘ selbst für sich beanspruchen kann.“

Zum englischsprachigen Artikel mit weiteren Details geht es hier.

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