Swatch Group verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe von Samsung

170 Millionen US-Dollar: Mit dieser Summe will die Swatch Group den Tech-Konzern Samsung für die unerlaubte Nutzung von Uhrendesigns zur Verantwortung ziehen.

Nachdem die Swatch Group 2022 einen Urheberrechtsstreit gegen Samsung gewonnen hatte, fordert der Schweizer Uhrenkonzern nun Schadenersatz.

Hintergrund des Falls sind herunterladbare digitale Zifferblätter für Smartwatches des südkoreanischen Technologiekonzerns. Diese von Drittanbietern im Samsung Galaxy Store angebotenen Watch Faces ähnelten laut Gericht den Designs verschiedener Marken der Swatch Group.

Dagegen hatte die Swatch Group geklagt und 2022 vor dem High Court of Justice in London Recht bekommen. Samsung legte Berufung ein, scheiterte jedoch vor dem Londoner Berufungsgericht. Die Richter Lord Justice Arnold, Lord Justice Lewison und Lady Justice Elisabeth Laing wiesen die Berufung ab.

Das Berufungsgericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz: Bestimmte „Watch Face“-Apps, die im Samsung Galaxy Store heruntergeladen und auf Samsung-Smartwatches installiert werden konnten, verletzten Markenrechte von Unternehmen der Swatch Group.

Betroffen waren die Marken Breguet, Blancpain, Jaquet Droz, Glashütte Original, Omega, Longines, Tissot, Hamilton, Mido und Swatch.

Die Swatch Group begrüßte das Urteil damals mit den Worten: „Das Gericht ist zum richtigen Ergebnis gelangt, das die Exklusivität und den Wert unserer ikonischen Uhrenmarken schützt.“

Weshalb die Swatch Group 170 Millionen US-Dollar fordert

Nun fordert der Konzern 170 Millionen US-Dollar Schadenersatz von Samsung. Das Verfahren begann vergangene Woche und könnte erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie Designs von Luxusuhren künftig auf Smartwatches verwendet werden.

Britische Medien berichten, die Swatch Group begründe die Höhe ihrer Forderung mit dem hypothetischen Lizenzwert ihres geistigen Eigentums über zehn Marken hinweg. Samsung weist die Summe als „übertrieben“ zurück. Der Konzern argumentiert, die fraglichen Apps stammten von Drittentwicklern, hätten nur geringe Einnahmen generiert und seien entfernt worden, sobald Bedenken geäußert worden seien.

Das britische Uhrenmagazin WatchPro erläutert mit Verweis auf den Rechtsexperten Iain Connor, dass Markenrechtsstreitigkeiten nur selten zu hohen Schadenersatzzahlungen führten, da konkrete finanzielle Verluste oft schwer nachzuweisen seien. Im Luxussegment könnten Lizenzgebühren für Markenkooperationen jedoch schnell Millionenbeträge erreichen. Laut WatchPro enthalten die Gerichtsunterlagen auch eine Stellungnahme von Sylvain Dolla, CEO von Tissot. Er argumentiert, die Lizenzierung ikonischer Uhrendesigns für gewöhnliche Smartwatches würde jahrzehntelange Investitionen in Prestige und Markenwert Schweizer Uhrenhersteller untergraben. Solche Partnerschaften, so Dolla, könnten die Exklusivität aushöhlen, auf der die Luxusuhrenbranche basiert

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